Einfuhrabfertigung von Waren - Verfahren 40 bedeutet die Freigabe der Ware in den freien Verkehr für den Hausgebrauch unter Leistung von Zollabgaben, der MwSt. und sonstiger Abgaben (Anti-Dumping-Abgaben, Agrarzölle, Verbrauchssteuer, KFZ-Einfuhrsteuer. Wenn eine Einfuhrzollabfertigung für die Warensendung in dem Bestimmungsland erfolgt, müssen bei der Freigabe für den Verkehr alle Abgaben geleistet werden, damit der Importeur über die Ware frei verfügen kann.
Warensendungen mit einem Präferenzursprung sind durch den ermäßigten Tarif tariffrei zu verzollen. Das heißt, dass keine Zollabgaben anfallen, bei der Einfuhr ist lediglich die MwSt. zu leisten. Mehr >>