Assistenz

Speditionsleistungen

Das Unternehmen RCM d.o.o. bietet ganzheitliche Lösungen im Bereich der Vermittlung von Zollunterlagen an. Wir fertigen für Sie Unterlagen für die Einfuhr- und Ausfuhrzollabfertigung, für den Warentransport, für TIR sowie T2L aus.

Wir halten unsere Geschäftspartner stets auf dem Laufenden in Bezug auf Neuheiten aus dem Bereich des Zollrechts und der Steuergesetzgebung.

Wir leisten fachgerechte Hilfe bei:

  • der Ausführung von Zollabfertigungsverfahren (Einfuhr, Ausfuhr, Transit: T1, T2, T2L, TIR);
  • der Zollberatung;
  • Zollkontrollen;
  • tierärztlichen, Sanitär- und Marktkontrollen;
  • mittelbarer und unmittelbarer Vertretung bei Zollabfertigungsverfahren (Verfahren 40, Verfahren 42);
  • Berichterstattung an Intrastat.

Einfuhrabfertigung von Waren - Verfahren 40

Einfuhrabfertigung von Waren - Verfahren 40 bedeutet die Freigabe der Ware in den freien Verkehr für den Hausgebrauch unter Leistung von Zollabgaben, der MwSt. und sonstiger Abgaben (Anti-Dumping-Abgaben, Agrarzölle, Verbrauchssteuer, KFZ-Einfuhrsteuer. Wenn eine Einfuhrzollabfertigung für die Warensendung in dem Bestimmungsland erfolgt, müssen bei der Freigabe für den Verkehr alle Abgaben geleistet werden, damit der Importeur über die Ware frei verfügen kann.

Warensendungen mit einem Präferenzursprung sind durch den ermäßigten Tarif tariffrei zu verzollen. Das heißt, dass keine Zollabgaben anfallen, bei der Einfuhr ist lediglich die MwSt. zu leisten. Mehr >>


Einfuhrabfertigung von Waren - Verfahren 42

Für Waren, die in ein Mitgliedsland importiert und in den freien Verkehr überführt werden, ist die MwSt. in dem jeweiligen Mitgliedsland zu leisten. Wenn bei der Einfuhr schon klar ist, dass die importierte Ware für ein anderes Mitgliedsland bestimmt ist, wird die MwSt. in dem Bestimmungs-Mitgliedsland geleistet/verrechnet, was aus den beigefügten Urkunden zu entnehmen sein muss (Einfuhrrechnungen und Transporturkunden). In diesem Fall liegt die MwSt.-Befreiung bei der Einfuhr vor, basierend auf der Tatsache, dass der Einfuhr eine steuerfreie Lieferung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder ein Warentransport in ein anderes Mitgliedsland folgt. Mehr >>


Ausfuhrabfertigung

Ausfuhr-Warenabfertigung bedeutet Abfertigung der Ware aus dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft in ein Drittland. Sie macht es möglich, dass gemeinschaftliche Ware die Europäische Gemeinschaft verlässt. Die Ausfuhr umfasst die Benutzung der Ausfuhrformalitäten inklusive der Maßnahmen der Handelspolitik, bei Bedarf auch der Ausfuhrabgaben.

Die Abfertigung wird für jeden beliebigen Exporteur aus der gesamten EU durchgeführt und ist nicht durch die örtliche Zuständigkeit eingeschränkt. Für Warensendungen mit Präferenzursprung wird bei der Ausfuhr das Formblatt EUR1 erstellt, was dem Empfänger eine Abfertigung durch den ermäßigten Tarif ermöglicht. Die Ausfuhrabfertigung ist aufgrund der Ausfuhrrechnung vorzunehmen. Mehr >>


Transitverfahren

Das Transitverfahren ist ein erfahren, bei dem eine bestimmte Ware zwischen zwei Orten im Zollgebiet oder zwischen mehreren in das Transitverfahren einbezogenen Staaten ohne Einfuhrabgaben befördert wird.

Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Transitverfahren, basierend auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage:

  • Transitverfahren für Gemeinschaftswaren, basierend auf dem Zollrecht der Gemeinschaft, das im Zollgebiet der Gemeinschaft stattfindet. Die Bezeichnung T1 findet für Transitverfahren von Nichtgemeinschaftswaren Anwendung, wobei die Bezeichnung T2 für Gemeinschaftswaren Anwendung findet;
  • gemeinsame Transitverfahren, basierend auf der Konvention über das gemeinsame Transitverfahren.

Das Transitverfahren ermöglicht die Warenlieferung unter Zollaufsicht bis zum Bestimmungs-Zollgebiet, wo sie für die nächste Zollanwendung übergeben wird. Die Transiturkunde wird beim Eingang in die Europäische Gemeinschaft erstellt.

Für das Transitverfahren werden die Zollrechnung, das CMR-Dokument sowie weitere Begleiturkunden (Veterinärbescheinigung, Pflanzengesundheitszeugnis, Sicherheitsurkunde) benötigt.

Möglichkeit der Abfertigung aufgrund Vereinfachungen (PP). Mehr >>


Durch qualitätsvolle Dienstleistungen und das hohe Niveau der Fachkompetenz,
die auf Vertrauen basiert, streben wir die Gesamtzufriedenheit und langfristige Zusammenarbeit an.

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