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Brexit - wichtige Informationen für Importeure und Exporteure

WIE WERDEN IMPORTE/EXPORTE ZWISCHEN DER EU UND GROßBRITANNIEN NACH DEM BREXIT ERFOLGEN?

Beim RCM d.o.o. haben wir für alle slowenischen Importeure und Exporteure an einem Ort wichtige Informationen über die Geschäfte mit Großbritannien nach dem Austritt aus der Europäischen Union zusammengestellt.

Wie Sie wissen, hat Großbritannien am 1. Januar 2021 den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Zu diesem Zweck ist ein neues Handelsabkommen in Kraft getreten, das den Unternehmen folgende grundlegende Änderungen bringt:

  1. Zollverfahren / Verwaltung
  2. Auch nach dem 01.01.2021. gibt es keine Quoten mehr.
  3. Waren mit Ursprung aus GB/EU unterliegen keinen Zollgebühren, wenn der Nachweis erbracht wird.
  4. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wird abgeschafft.
  5. Die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen wird abgeschafft.
  6. Es gibt keine Vereinbarung über die Anerkennung von selben Standards und Subventionen.

 

 




Warenverkehr: Produkte mit Herkunft aus Großbritannien oder EU sind zollfrei.

  • Im gegenseitigen Handel werden auch künftig keine Zölle und Quoten erhoben, wenn Unternehmen nachweisen können, dass die Waren hauptsächlich aus GB der EU stammen.
  • Für Produkte, die in der EU oder im GB hergestellt werden, fallen keine Zölle an. Im Allgemeinen gilt es, dass wenn Produkte aus Drittländern in den Produktionsprozess einbezogen werden, sind Waren mit mindestens 60% Ursprung aus der EU oder GB von den Zöllen befreit.
  • Die Anteile für verschiedene Produkte sind unterschiedlich.
  • Unternehmen können unter www.gov.uk/trade-tariff überprüfen, ob Sie Zollgebühren für ihre Produkte zahlen müssen.

Warenverkehr: Vorbereitung auf Zollverfahren und mögliche Grenzkontrollen

  • Grenzkontrollen werden auf den britischen Inseln eingeführt (sukzessive von Januar bis Juni 2021 durch verschiedene Zollkontrollen auf der Insel).
  • Die britische Regierung hat bereits Einzelheiten zu Zollverfahren im Border Operating Model veröffentlicht.

Warenverkehr: Regeln zur Bestimmung des Warenursprungs.

Die Regeln für die Präferenzbehandlung sind im Handelsabkommen festgelegt. Waren mit Ursprung in der EU oder GB werden nach vier Hauptkriterien bevorzugt behandelt:
  • Vollständig geerntet im GB/EU (gilt insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse)
  • Änderung der Tariffnummer (z. B. Verarbeitung von Aluminium zu einem Automotor).
  • Änderung der Mehrwert/ Kumulierung (mindestens 50% Wertsteigerung bei der letzten Behandlung / Verarbeitung des Produkts)
  • Der Behandlungs- / Verarbeitungsprozess muss in GB/EU stattfinden (z. B. für Chemikalien muss der chemische Prozess in EU- oder GB-Märkten stattfinden)

Transport nach Großbritannien

  • Die Kontrollen finden nicht nur an den Grenzen statt, sondern auch an Punkten im gesamten Großbritannien.
  • Es wird keine uneingeschränkte Kabotage mehr geben (neue Beschränkungen).

Zusätzliche Informationen:

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter:

 

Die FURS-Website steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Austretten von Großbritannien, führte FURS eine Reihe von Aktivitäten durch und richtete eine spezielle Website ein, die sehr detaillierte Informationen zur Umsetzung der Zollformalitäten zwischen der EU und GB nach dem 01.01.2021 enthält:

https://www.fu.gov.si/drugo/posebna_podrocja/izstop_zdruzenega_kraljestva_iz_evropske_unije_brexit/

 

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