Die Regeln für die Präferenzbehandlung sind im Handelsabkommen festgelegt. Waren mit Ursprung in der EU oder GB werden nach vier Hauptkriterien bevorzugt behandelt:
- Vollständig geerntet im GB/EU (gilt insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse)
- Änderung der Tariffnummer (z. B. Verarbeitung von Aluminium zu einem Automotor).
- Änderung der Mehrwert/ Kumulierung (mindestens 50% Wertsteigerung bei der letzten Behandlung / Verarbeitung des Produkts)
- Der Behandlungs- / Verarbeitungsprozess muss in GB/EU stattfinden (z. B. für Chemikalien muss der chemische Prozess in EU- oder GB-Märkten stattfinden)