Ausfuhr-Warenabfertigung bedeutet Abfertigung der Ware aus dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft in ein Drittland. Sie macht es möglich, dass gemeinschaftliche Ware die Europäische Gemeinschaft verlässt. Die Ausfuhr umfasst die Benutzung der Ausfuhrformalitäten inklusive der Maßnahmen der Handelspolitik, bei Bedarf auch der Ausfuhrabgaben.
Die Abfertigung wird für jeden beliebigen Exporteur aus der gesamten EU durchgeführt und ist nicht durch die örtliche Zuständigkeit eingeschränkt
Für Warensendungen mit Präferenzursprung wird bei der Ausfuhr das Formblatt EUR1 erstellt, was dem Empfänger eine Abfertigung durch den ermäßigten Tarif ermöglicht.
Vorteile der Ausfuhrabfertigung
- das Verfahren ist bei der Ausgangszollstelle des Zollgebietes der EU vorzunehmen;
- Möglichkeit der Abfertigung aufgrund eines vereinfachten Verfahrens (HI).
Pflichten der Teilnehmer:
Ausführer
- gültige EORI und Steuernummer;
- Bevollmächtigung des Spediteurs für die Zollvertretung;
- bei Bedarf eine Bevollmächtigung für die Ausfertigung des Formblattes EUR.1.
Transportführer
- korrekt ausgefüllter CMR, aus dem der Bestimmungsort sowie der Endbenutzer der Warensendung zu entnehmen ist.
Spediteur
- Dokumentationskontrolle;
- Gültigkeitsprüfung der Steuer- und der EORI-Nummer;
- Vorbereitung der Ausfuhr-Unterlagen.
Gültigkeitsprüfung der EORI-Nummer
Gültigkeitsprüfung der MwSt-ID