Einfuhrabfertigung von Waren - Verfahren 40 bedeutet die Freigabe der Ware in den freien Verkehr für den Hausgebrauch unter Leistung von Zollabgaben, der MwSt. und sonstiger Abgaben (Anti-Dumping-Abgaben, Agrarzölle, Verbrauchssteuer, KFZ-Einfuhrsteuer).
Wenn eine Einfuhrzollabfertigung für die Warensendung in dem Bestimmungsland erfolgt, müssen bei der Freigabe für den Verkehr alle Abgaben geleistet werden, damit der Importeur über die Ware frei verfügen kann.
Warensendungen mit einem Präferenzursprung sind durch den ermäßigten Tarif tariffrei zu verzollen. Das heißt, dass keine Zollabgaben anfallen, bei der Einfuhr ist lediglich die MwSt. zu leisten. Der Präferenzursprung kann auf verschiedene Art und Weise nachgewiesen werden:
- durch das Formblatt EUR.1,
- durch eine Erklärung des Importeurs auf der Rechnung oder
- durch eine Erklärung des bevollmächtigten Importeurs auf der Rechnung.
Vorteile des Zollverfahrens 40
Nachteile des Zollverfahrens 40
- Bereitstellung von liquiden Mitteln für die Leistung von Zollabgaben und der MwSt.
Pflichten der Teilnehmer:
Importeur
- gültige EORI und Steuernummer;
- Bevollmächtigung des Spediteurs für die Zollvertretung;
- Überbrückung der Leistung von Einfuhrabgaben über eigene Garantien oder Garantien des Spediteurs.
Transportführer
- korrekt ausgefüllter CMR, aus dem der Bestimmungsort sowie der Endbenutzer zu entnehmen ist.
Spediteur
- Dokumentationskontrolle;
- Gültigkeitsprüfung der Steuer- und der EORI-Nummer;
- Vorbereitung der Einfuhr-Unterlagen;
- vorgeschossene Mittel (Garantien).
Gültigkeitsprüfung der EORI-Nummer
Gültigkeitsprüfung der MwSt-ID