Sehr geehrter Geschäftspartner,
Gemäß der neuen Verordnung der Regierung der Republik Slowenien, das am 15. Juli in Kraft tritt, sind Einreise und Durchreise für alle Personen, die in die Republik Slowenien betreten, streng beschränkt. Diese Verordnung hebt alle Ausnahmen auf – es gibt keine Ausnahmen mehr für Fahrer im internationalen Verkehr, die Slowenien betreten oder durchqueren.
Offizielle Informationen sind nur in slowenischer Sprache verfügbar: https://www.gov.si/novice/2021-07-12-ukinjajo-se-seznami-drzav-in-izenacujejo-pogoji-za-vstop-v-slovenijo/
Jede Person, die nach Slowenien einreist, muss unabhängig von Herkunft oder Pflicht ein Dokument (z. B. EUDCC) vorlegen, das bestätigt, dass sie getestet (PCR 72h, HAG 48h), geimpft oder COVID-19 überstehen hat. Andernfalls muss die Person in Quarantäne.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn die oben genannten Einschränkungen zu möglichen Verspätungen und/oder Lkw-Absagen führen, so dass wir nach entsprechenden Alternativen suchen können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kommentare / Informationen zu den Maßnahmen, die Sie gemäß der genannten Verordnung ergreifen werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]
Mit freundlichen Grüßen!
RCM-Team