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14. Juli 2021

NEU: Bis 15. August 2021 ist keine PCT-Bedingung für Transit- und internationale Transporte erforderlich

NEU: Bis 15. August 2021 ist keine PCT-Bedingung für Transit- und internationale Transporte erforderlich

Auf der heutigen Korrespondenzsitzung hat die Regierung der Republik Slowenien eine Verordnung zur Ergänzung von Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für den Eintritt in die Republik Slowenien für Beschränkung und Bekämpfung der Infektionskrankheit COVID-19 und diese Veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Slowenien.

Mit den Änderungen von Verordnung gibt es zwei Ausnahmen die sonst nur bis inklusive bis zum 14. Juli gelten (Transit und internationaler Verkehr), welche aber jetzt bis zum 15. August 2021 verwendet werden können.

Für diese beiden Ausnahmen wird der Eintritt nach Slowenien ohne Verweisung in eine häusliche Quarantäne und ohne die PCT-Bedingung, noch weiter bis 15. August 2021 zugelassen.

 

 

 

Somit ist das Eintreten nach Slowenien ohne Verweisung in häusliche Quarantäne und ohne PCT-Bedingung bis zum 15. August 2021 erlaubt für:

  • eine Person, die zu oder von einer Fahrt im internationalen Verkehrssektor geschickt ist und dies beim Grenzübertritt mit der „Bescheinigung für Arbeitnehmer im internationalen Verkehrssektor“ gemäß Anhang 3 der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der „Green Lanes“ nachweisen kann und Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen (ABl. C 96 vom 24.3.20, S. 1) oder jedes andere relevante Dokument, aus dem hervorgeht, dass er vom Arbeitgeber überwiesen wurde;
  • eine Person, die auf der Durchreise (Transit) durch Slowenien ist und es so bald wie möglich oder spätestens 12 Stunden nach dem Eintritt verlässt.

Eine Person, die eine der Ausnahmen in Anspruch nimmt, muss der Polizei das Vorliegen der Ausnahme nachweisen, andernfalls wird sie in häusliche Quarantäne geschickt. Im Falle eines Ausländers ohne Wohnsitz in Slowenien darf er nur dann nach Slowenien einreisen und wird für zehn Tage in häusliche Quarantäne geschickt, wenn er zweifelsfrei nachweist, dass er einen gesicherten Ort hat, an dem er sich in Quarantäne begeben wird, andernfalls wird ihn Eintreten in Slowenien nicht erlaubt.

Die Verlängerung der Anwendung der Ausnahmen soll es den im internationalen Verkehr tätigen Personen und den Durchreisenden ermöglichen, sich auf die neue einheitliche Regelung der Einreisebedingungen nach Slowenien vorzubereiten.

RCM-Team

Quelle: https://www.gov.si/novice/2021-07-14-do-15-avgusta-2021-se-za-tranzit-in-medarodni-transport-ne-zahteva-pogoj-pct/

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