Für alle neuen Importeure aus den Ländern des Westbalkans und deren Spediteure haben wir einen Beitrag im Bereich Importformalitäten vorbereitet. Zu den Ländern des Westbalkans gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Republik Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro und Serbien. Länder, die einen Beitritt zur Europäischen Union beantragen, unterliegen weiterhin strengeren Zollvorschriften und -verfahren.
In unserem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns auf die Besonderheiten der Zollabwicklung beim Import von Waren aus den Ländern des Westbalkans. An dieser Stelle konzentrieren wir uns auf die verschiedenen Beteiligten in der Lieferkette, also die Pflichten des Importeurs, Spediteurs, Frachtführers.
Einfuhrverzollung von Waren aus den Ländern des Westbalkans
Das Zollverfahren 40 dient der Einfuhrverzollung, d.h. der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr für den inländischen Gebrauch nach Entrichtung von Zöllen, Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben (Agrarabgaben, Verbrauchsteuern, DMV). Wenn der Speditionsdienst die Ware im Hoheitsgebiet des Bestimmungslandes für Sie abfertigt, müssen bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr alle Abgaben entrichtet werden, damit der Importeur frei über die Ware verfügen kann.
!Besonderheit!
Wenn die Sendungen einen präferenziellen Ursprung haben, können sie zu einem reduzierten, kostenlosen Tarif abgefertigt werden. Das bedeutet, dass für sie keine Zölle zu entrichten sind, sondern bei der Einfuhr nur die Mehrwertsteuer abgeführt wird. Der präferenzielle Ursprung kann auf verschiedene Arten nachgewiesen werden:
- mit Formular EUR.1,
- mit der Erklärung des Exporteurs auf der Rechnung oder
- mit der Erklärung des ermächtigten Ausführers auf der Rechnung.
Die Vorteile des Zollverfahrens 40 sind hauptsächlich:
Nach der Zollabfertigung kann der Importeur frei über die Ware verfügen
- Möglichkeit der Zollabfertigung aufgrund von Vereinfachungen,
MwSt.-Zahlungsmethode – Möglichkeit der Selbs Versteuerung
- A. Aufgrund von Änderungen in der Steuergesetzgebung haben Importeure, die Steuerzahler sind und in Slowenien für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, die Möglichkeit, die Berechnung der Mehrwertsteuer auf Einfuhren zu vereinfachen
- B. in diesem Fall wird die MwSt. bei der Einfuhr der Waren in der MwSt.-Abrechnung ausgewiesen und innerhalb der Frist abgeführt, in der der Steuerpflichtige die MwSt.-Abrechnung abgeben muss.
Nachteile des Zollverfahrens 40:
Bereitstellung verfügbarer liquider Mittel zur Finanzierung von Zöllen und Mehrwertsteuer.
Pflichten der Teilnehmer:
Importeur
- gültige EORI und Steuernummer,
- Bevollmächtigung zur Zollvertretung beim Spediteur,
- Überbrückung der Einfuhrabgaben durch Ihre eigene Bürgschaft oder die Bürgschaft des
Spediteurs
-
Dokumentenkontrolle,
- Überprüfung der Gültigkeit der Steuernummer und EORI-Nummer,
- Vorbereitung der Einfuhrdokumentation,
- verpfändete Vermögenswerte (Garantie).
Logistikunternehmen RCM d.o.o. seinen Kunden, Importeuren oder Exporteuren von Waren aus Drittländern, die nicht Teil der EU sind, arrangiert in seinen Geschäftseinheiten an den Grenzübergängen Obrežje, Grenzübergängen Gruškovje, Koper und Novo Mesto alle notwendigen Unterlagen für die Ausfuhr oder Einfuhr von Waren nach Slowenien oder in die Länder des Westbalkans.
Für Kunden, die eine Zolllagerung benötigen, leiten wir sie an unser eigenes Zolllager in Kozina weiter.
Wenden Sie sich für weitere Informationen an [email protected].
Ihr RCM-Team