Diesmal haben wir einen Beitrag im Bereich der Exportformalitäten für alle neuen Exporteure in die Länder des Westbalkans und ihre Spediteure vorbereitet. Zu den Ländern des Westbalkans gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Republik Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro und Serbien. Länder, die einen Beitritt zur Europäischen Union beantragen, unterliegen weiterhin strengeren Zollvorschriften und -verfahren.
In unserem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns auf die Besonderheiten der Zollabwicklung beim Warenexport in die Länder des Westbalkans. Hier konzentrieren wir uns auf die verschiedenen Beteiligten in der Lieferkette, d. h. die Pflichten von Exporteuren, Spediteuren, Frachtführern usw.
Exportverzollung von Waren in die Länder des Westbalkans
Exportverzollung von Waren ist die Versendung von Waren aus der Europäischen Gemeinschaft in Drittländer. Es erlaubt Gemeinschaftswaren, die Europäische Gemeinschaft zu verlassen. Der Export umfasst die Anwendung von Ausgangsformalitäten einschließlich handelspolitischer Maßnahmen, ggf. auch Ausfuhrabgaben.
Die Zollabfertigung wird für jeden Exporteur aus der gesamten EU durchgeführt und ist nicht durch die örtliche Zuständigkeit beschränkt.
Bei Sendungen mit präferenziellem Ursprung wird bei der Ausfuhr ein EUR.1-Formular ausgestellt, das den Empfängern eine vergünstigte Zollabfertigung ermöglicht.
Vorteile des Ausfuhrzollverfahrens
- das Verfahren am Austrittsort aus der EU durchgeführt wird,
- Möglichkeit der Zollabfertigung auf der Grundlage von Vereinfachungen.
Pflichten der Teilnehmer:
Exporteur
- gültige EORI und Steuernummer,
- Bevollmächtigung zur Zollvertretung beim Spediteur,
- ggf. Ermächtigung zur Ausstellung von EUR.1.
Transportunternehmem
- korrekt ausgefüllter CMR, aus dem hervorgeht, wer der Absender ist und wohin die Sendung geht.
Spediteur
- Dokumentenkontrolle,
- Überprüfung der Gültigkeit der Steuernummer und EORI-Nummer,
- Vorbereitung der Ausfuhrdokumentation.
Logistikunternehmen RCM d.o.o. seinen Kunden, Importeuren oder Exporteuren von Waren aus Drittländern, die nicht Teil der EU sind, arrangiert in seinen Geschäftseinheiten an den Grenzübergängen Obrežje, Grenzübergängen Gruškovje, Koper und Novo Mesto alle notwendigen Unterlagen für die Ausfuhr oder Einfuhr von Waren nach Slowenien oder in die Länder des Westbalkans.
Für Kunden, die eine Zolllagerung benötigen, leiten wir sie an unser eigenes Zolllager in Kozina weiter.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an [email protected].
RCM-Team