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2. Dezember 2020

BREXIT - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

BREXIT - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Vereinigte Königreich hat dem Rat der Europäischen Union am 29. März 2017 seine Entscheidung zum Austritt aus der Europäischen Union mitgeteilt. Gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union tritt das Vereinigte Königreich zwei Jahre nach seiner Notifizierung aus dem Beitritt aus.

Seien Sie auf die neuen Geschäftsbedingungen von BREXIT vorbereitet.

Die Übergangszeit endet am 31. Dezember 2020 und das Vereinigte Königreich wird am 1. Januar 2021 ein "Drittland".

Waren, die aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich ausgeführt werden sollen, und Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführt werden sollen, unterliegen der Zollbehandlung:

  • Predmet carinskega nadzora,
  • Gegenstand der Zollkontrolle,
  • Vorbehaltlich der Einfuhrzölle.

 

Wirtschaftsteilnehmer in der Europäischen Union müssen Folgendes beachten:

Import von Waren

Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union kommen, unterliegen Einfuhrzöllen, Zöllen und Mehrwertsteuer.

 

Export von Waren

Waren, die nach Großbritannien geliefert werden, unterliegen den Ausfuhrabgaben und sind von der Mehrwertsteuer befreit.

 

Verbote und Einschränkungen

Im Falle von Verboten und Beschränkungen für Waren, die mit dem Vereinigten Königreich gehandelt werden, müssen Genehmigungen eingeholt werden. Alle Lizenzen für Waren, für die im Vereinigten Königreich Verbote und Beschränkungen gelten, verfallen in der Europäischen Union.

 

Herkunft der Ware

Ab dem Zeitpunkt des Rücktritts gelten für das Vereinigte Königreich keine Freihandelsabkommen und autonomen Maßnahmen mehr. Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich gelten als nicht ursprünglich, eine Kumulierung mit diesen Waren ist nicht möglich.

 

Verbrauchsteuer

Verbrauchsgüter, die zwischen dem Zollgebiet des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union befördert werden, gelten nicht mehr als Bewegung zwischen Mitgliedstaaten mit Aussetzung der Verbrauchsteuer (EMCS-System), sondern unterliegen Zollformalitäten. Verbrauchsgüter, die aus dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden sollen, unterliegen bei der Einfuhr einer Verbrauchsteuer. Für die Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Vereinigte Königreich werden Kontrollen vom verbrauchsteuerpflichtigen Ausreiselager bis zum Ausgangszollstelle aus der Europäischen Union durchgeführt.

 

In der Firma RCM d.o.o. Wir bieten Ihnen aktuelle Informationen, damit Sie und Ihre Geschäftspartner in Großbritannien professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine neue Ära im internationalen Handel erhalten.

 

Wir sind auf BREXIT bereit und Sie?

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter [email protected]
Das RCM-Team steht Ihnen zur Verfügung!

 

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