Diesmal haben wir das erste Set innerhalb der "Kleinen Speditionsschule" für Sie vorbereitet. Der Beitrag soll die grundlegenden Begriffe im Bereich über Import- und Exportvorgänge erläutern.
Es folgt der zweite Teil zum Thema Zollsystem der Europäischen Union und dann der letzte und interessanteste Teil der Artikelserie "Kleine Schule der Spedition", die über Ihre Möglichkeiten im Bereich Zollverfahren und konkrete Fälle mit Zoll- und Steuerberechnungen nach einzelnen Zollverfahren sprechen.
Zollabgaben
Zölle sind Abgaben, denen Zollwaren bei der Einfuhr in die EU unterliegen.
Kennen Sie den Zweck von Zöllen?
Sie sollen die heimische Wirtschaft schützen. Ein solches Instrument beeinflusst Kaufentscheidungen und macht den Kauf heimischer Produkte attraktiver.
Die Zölle sind eine indirekt wichtige Finanzierungsquelle zur Auffüllung des Staatshaushalts.
Zollwaren
Zollwaren sind alle Waren, die durch Zollgebiete befördert werden. Zollwaren können jedoch als Gemeinschaft (EU-Gebiet) und Nichtgemeinschaft (Waren aus Drittstaaten, die unter Zollkontrolle in das EU-Gebiet gelangen) definiert werden.
Zolllager
Sicherer Raum für die Lagerung von Zollgut. Der Inhaber eines Zolllagers muss über eine Zolllagererlaubnis verfügen.
Grundsätzlicher Vorteil: Das Zolllager ermöglicht es dem Unternehmen, Nicht-Unionswaren auf dem Betriebsgelände oder an anderen zugelassenen Orten zu lagern, ohne dass diese Waren Einfuhrzöllen oder sonstigen Abgaben und handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, es sei denn, sie verbieten die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Union. Mehr über die Unterschiede zwischen Zoll- und Nichtzolllager erfahren Sie im Artikel Lager vs. Zolllager Skladišče vs. Carinsko skladišče.
Alle import- und exportorientierten Unternehmen werden sicherlich an Informationen zur Eröffnung eines modernen Logistikzentrums in der Craft Zone Hrpelje - Kozina in den Sommermonaten 2021 interessiert sein.
Im Folgenden stellen wir die grundlegenden Zollbegriffe im Bereich Zollverfahren, Warenverzollung dar und regeln die Rechte und Pflichten von Personen im Zollverfahren.
Einheitliches Verwaltungsdokument - EUL:
Ein Dokument, mit dem der Anmelder die Waren in vorgeschriebener Form und in vorgeschriebener Weise bei einem Importeur- oder Exportgeschäft zur Zollabfertigung anmeldet. Die Übergangsfrist, basierend auf dem Ausfüllen der Zollanmeldungen über die Felder des EUL-Formulars, läuft zum Jahresende ab.
Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien hat den ersten Bereich festgelegt, der auf dem neuen Datenmodell (EU CDM) basiert. Automatisiertes Importsystem - AIS2. Der Übergang vom bestehenden AIF-Importsystem, das seit 2009 im Einsatz ist, auf das neue AIS2 erfolgt bis Ende 2021.
Bewegungsreferenznummer oder MRN (Movement Reference Number):
Anhand der MRN-Nummer kann die Sendung im Zollsystem identifiziert werden. Es besteht aus einer eindeutigen Folge von 18 Zeichen, die vom Zollinformationssystem automatisch ermittelt werden.
Zollanmelder:
Die Person, die in eigenem Namen oder in Ihrem Namen die Zollanmeldung (für Importeur oder Exporteur der Waren)erstellt und bei der Zollbehörde abgibt.
EORI-Nummer:
Die EORI-Nummer ist die für Zollzwecke verwendete Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten.
Sie gilt in der gesamten EU und ist Voraussetzung für die Durchführung von Zollvorgängen. Wirtschaftssubjekte erhalten in ihrem Land eine EORI-Nummer, in Slowenien wird sie anhand einer Steuernummer vergeben.
Zolltarif:
Ein Zolltarif ist ein System numerischer Codes, das zur Identifizierung von Waren im Zollsystem verwendet wird. Auf der Grundlage des TARIC-Systems werden die Zollsätze bestimmt, zu denen Zölle erhoben werden.
Zollsätze:
Zollsätze sind die Sätze, auf deren Grundlage der für eine einzelne Ware zu zahlende Zollbetrag ausgedrückt wird.
Zollwert der Ware:
Der Zollwert der Ware ist der Warenwert, ab dem Zölle und Mehrwertsteuer erhoben werden. Der Zollwert beinhaltet alle Kosten, die vor der Einreise der Ware in die EU anfallen (Transportkosten, Vermittlungskosten, Provisionen, Lizenzgebühren etc.)
Zollverfahren: Zollverfahren bedeutet die Gestellung von Waren, die Abgabe einer Zollanmeldung, die Begleichung einer Zollschuld und die Überlassung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr, wenn Zölle bezahlt oder gesichert sind). Die am häufigsten verwendeten Zollverfahren sind::
Zollschulden:
Durch ein Einfuhrzollverfahren kann eine Zollschuld entstehen. Die Zollbehörden geben die eingeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr frei ohne Zahlung von Zollgebühren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Expertin für das EU-Zollsystem, Frau Petra Korošec ([email protected])